Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- (4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modulbauweise.
  2. Der Rat der Stadt Köln beschließt stattdessen eine neue Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den
    geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 02.02.2016).

 

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer
aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan
0301 bereits berücksichtigt worden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig unter Vorbehalt der Zustimmung der BV Nippes zugestimmt.