Nachtrag: 30.05.2018

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.     Der Rat der Stadt Köln bestellt – in Abänderung seines Beschlusses vom 03.05.1994 (Nr. 5518 des Beschlussbuches) in Verbindung mit seinem Beschluss vom 29.09.1960 (Nr. 832 des Beschlussbuches) – die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämmerin zu den Vertreterinnen für die Haupt- und Gesellschafterversammlungen sämtlicher Gesellschaften, bei denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Soweit sich die Oberbürgermeisterin die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbehält, wird die Vertretung von der Stadtkämmerin wahrgenommen.

2.     Als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestellt der Rat der Stadt Köln die jeweils von der Stadtkämmerin zu benennenden Bediensteten des Büros der Stadtkämmerin, der Leitung der Kämmerei sowie Bediensteten der Abteilung Zentrale Finanzwirtschaft – Beteiligungsverwaltung und Steuerberatung, soweit sich die Oberbürgermeisterin oder die Stadtkämmerin sich die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbehalten.

3.     Dieser Beschluss gilt auch für die Haupt- und Gesellschafterversammlungen neu hinzukommende Eigengesellschaften und Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln und ersetzt alle diesbezüglichen bisherigen Beschlüsse.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppen Rot-Weiß und GUT zugestimmt.