Nachtrag: 30.05.2018
Sitzung: 07.06.2018 Rat/0040/2018
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1753/2018
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln bestellt – in Abänderung seines Beschlusses vom
03.05.1994 (Nr. 5518 des Beschlussbuches) in Verbindung mit seinem Beschluss
vom 29.09.1960 (Nr. 832 des Beschlussbuches) – die Oberbürgermeisterin und die
Stadtkämmerin zu den Vertreterinnen für die Haupt- und Gesellschafterversammlungen
sämtlicher Gesellschaften, bei denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar
beteiligt ist. Soweit sich die Oberbürgermeisterin die Vertretung nicht im
konkreten Einzelfall selbst vorbehält, wird die Vertretung von der
Stadtkämmerin wahrgenommen.
2.
Als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestellt der Rat der Stadt
Köln die jeweils von der Stadtkämmerin zu benennenden Bediensteten des Büros
der Stadtkämmerin, der Leitung der Kämmerei sowie Bediensteten der Abteilung
Zentrale Finanzwirtschaft – Beteiligungsverwaltung und Steuerberatung, soweit
sich die Oberbürgermeisterin oder die Stadtkämmerin sich die Vertretung nicht
im konkreten Einzelfall selbst vorbehalten.
3.
Dieser Beschluss gilt auch für die Haupt- und
Gesellschafterversammlungen neu hinzukommende Eigengesellschaften und
Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln und ersetzt alle diesbezüglichen
bisherigen Beschlüsse.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und RM
Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppen Rot-Weiß und GUT zugestimmt.