Beschluss mit Zusatz:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für die Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstücke 621, 619, 623, 680 –Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbauflächen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen;

2.         den am 29.04.2003 gefassten Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66437/04 (Drucksachen-Nr. 0240/003) für das Gebiet zwischen der östlichen, südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 621, Flur 34 (im Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 42 bezeichnet), sowie der westlichen, nördlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 619, Flur 34 (im Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 42 bezeichnet), in Köln-Neustadt/Süd –Arbeitstitel: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd– aufzuheben.

3.         Auch bei einem Wegfall des Bedarfs an Wohnungen zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung sollen die auf dem städtischen Grundstück geschaffenen Wohneinheiten gemäß der Selbstbindung der Stadt Köln zu 100% Prozent im geförderten Mietwohnungsbau verbleiben und nicht in den konventionellen Wohnungsmarkt übergehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.