Beschluss mit Zusatz:
Die Bezirksvertretung
Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt,
1. nach §
2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für die Gemarkung Köln, Flur 34,
Flurstücke 621, 619, 623, 680 –Arbeitstitel: Trierer Straße in
Köln-Neustadt/Süd– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbauflächen festzusetzen und
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung zu schaffen;
2. den am
29.04.2003 gefassten Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66437/04 (Drucksachen-Nr. 0240/003) für das Gebiet zwischen der östlichen,
südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 621, Flur 34 (im
Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 42 bezeichnet), sowie der westlichen,
nördlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 619, Flur 34 (im
Einleitungsbeschluss irrtümlich mit Flur 42 bezeichnet), in Köln-Neustadt/Süd –Arbeitstitel:
1. Änderung Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd– aufzuheben.
3. Auch bei einem Wegfall
des Bedarfs an Wohnungen zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung sollen die
auf dem städtischen Grundstück geschaffenen Wohneinheiten gemäß der
Selbstbindung der Stadt Köln zu 100% Prozent im geförderten Mietwohnungsbau
verbleiben und nicht in den konventionellen Wohnungsmarkt übergehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.