Nachtrag: 04.06.2018
Sitzung: 07.06.2018 Rat/0040/2018
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1715/2018
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Porz-Mitte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.