Nachtrag: 04.06.2018

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Porz-Mitte.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.