Beschluss: ungeändert beschlossen

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat spricht sich für die Umsetzung der unter Punkt 1 dargestellten dauerhaften Erweiterungen des Busnetzes aus. Diese werden somit Bestandteil des Nahverkehrsplans.

 

Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.

 

Ab dem Jahr 2020 wird das zusätzliche Angebot Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen