Nachtrag: 07.06.2018

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschlüsse:

I.      Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Beschluss zu Ziffer 1 und 3:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik
    bereits im Vorgriff auf das strategische Flächenmanagement eine Strategie für
    den Erwerb, die Veräußerung sowie Nutzungsüberlassungen (inkl.
    Erbbaurechtsbestellungen) von Flächen zu entwickeln. Ziel ist insbesondere
    die nachhaltige Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung nebst der
    notwendigen Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der schnellen
    Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.
    Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem mit der Einrichtung eines
    Wohnungsbaufonds Höhe von 500 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre (vgl.
    AN/1885/2017).

3. Der Rat richtet einen Unterausschuss Wohnen ein, um diese zentrale
    Herausforderung von Gegenwart und Zukunft weiter voranzubringen.
    Der Unterausschuss Wohnen ist zentrales Berichtsgremium betreffend die
    Umsetzung und Evaluierung der vom Rat in Sachen Wohnungsbau gefassten
    Beschlüsse, insbesondere zu den im Stadtentwicklungskonzept Wohnen
    definierten Zielen und zum kooperativen Baulandmodell.
    Insbesondere ist ihm gegenüber ein Berichtswesen zur Umsetzung des in
    Erarbeitung befindlichen „Wohnungsbauprogramms 2030“ einzurichten.
    Der Unterausschuss Wohnen dient der inhaltlichen Unterstützung und
    Vorbereitung der Arbeit des Ausschusses für Soziales und Senioren, des
    Stadtentwicklungsausschusses, des Liegenschaftsausschusses sowie des
    Bauausschusses.
    Die Besetzung des Unterausschusses erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Enthaltung der Gruppe BUNT abgelehnt.


Beschluss zu Ziffer 2:
2. Der Rat bekennt sich zur Vergabe von Wohnungsbauflächen nach
    Konzeptqualität, insbesondere zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und
    sozial gemischten Quartieren. Daran haben sich die Bewertungskriterien
    innerhalb einer ansonsten schlanken Bewertungsmatrix zuvörderst
    auszurichten.    
    Der Rat spricht sich dafür aus, unabhängig von gesetzlichen Vorkaufsrechten
    Vorkaufs- und Rückkaufsrechte für die Stadt in die Veräußerungsverträge der
    Stadt aufzunehmen.
    Der Rat beauftragt die Verwaltung, stets die Bestellung von Erbbaurechten als
    gleichrangiges Verhandlungsangebot an Grundstücksinteressenten zu prüfen.
    Vor jedem Vertragsabschluss ist zu begründen, warum die gewählte Option
    (Verkauf/Erbbaurechtsbestellung) für die Stadt Köln die sinnvollste ist.
    Zudem führt der Rat Ende des Jahres eine Fachtagung zum Thema „Der
    Städtische Grund und Boden ist Gemeineigentum – statt Verkauf langfristige
    Bodennutzung durch Dritte“ durch.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion die Linke. und der Ratsgruppe BUNT abgelehnt.


II. Gesamtabstimmung:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und der Ratsgruppe BUNT abgelehnt.

 

 

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Anmerkung:

Punktweise Abstimmung auf Antrag der Fraktion Die Linke.