Nachtrag: 07.06.2018
Sitzung: 07.06.2018 Rat/0040/2018
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0901/2018
Beschlüsse:
I. Änderungsantrag
der SPD-Fraktion:
Beschluss zu Ziffer 1
und 3:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer aktiven
Liegenschaftspolitik
bereits im Vorgriff auf das
strategische Flächenmanagement eine Strategie für
den Erwerb, die Veräußerung sowie
Nutzungsüberlassungen (inkl.
Erbbaurechtsbestellungen) von Flächen
zu entwickeln. Ziel ist insbesondere
die nachhaltige Siedlungs- und
Gewerbeflächenentwicklung nebst der
notwendigen Infrastruktur unter
besonderer Berücksichtigung der schnellen
Bereitstellung von bezahlbarem
Wohnraum.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
zudem mit der Einrichtung eines
Wohnungsbaufonds Höhe von 500
Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre (vgl.
AN/1885/2017).
3. Der Rat richtet einen Unterausschuss Wohnen ein, um diese zentrale
Herausforderung von Gegenwart und
Zukunft weiter voranzubringen.
Der Unterausschuss Wohnen ist
zentrales Berichtsgremium betreffend die
Umsetzung und Evaluierung der vom Rat
in Sachen Wohnungsbau gefassten
Beschlüsse, insbesondere zu den im
Stadtentwicklungskonzept Wohnen
definierten Zielen und zum
kooperativen Baulandmodell.
Insbesondere ist ihm gegenüber ein
Berichtswesen zur Umsetzung des in
Erarbeitung befindlichen
„Wohnungsbauprogramms 2030“ einzurichten.
Der Unterausschuss Wohnen dient der
inhaltlichen Unterstützung und
Vorbereitung der Arbeit des
Ausschusses für Soziales und Senioren, des
Stadtentwicklungsausschusses, des
Liegenschaftsausschusses sowie des
Bauausschusses.
Die Besetzung des Unterausschusses
erfolgt in der nächsten Ratssitzung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion, bei Enthaltung der Gruppe BUNT abgelehnt.
Beschluss zu Ziffer 2:
2. Der
Rat bekennt sich zur Vergabe von Wohnungsbauflächen nach
Konzeptqualität, insbesondere zur
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und
sozial gemischten Quartieren. Daran
haben sich die Bewertungskriterien
innerhalb einer ansonsten schlanken
Bewertungsmatrix zuvörderst
auszurichten.
Der Rat spricht sich dafür
aus, unabhängig von gesetzlichen Vorkaufsrechten
Vorkaufs- und Rückkaufsrechte für die
Stadt in die Veräußerungsverträge der
Stadt aufzunehmen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
stets die Bestellung von Erbbaurechten als
gleichrangiges Verhandlungsangebot an
Grundstücksinteressenten zu prüfen.
Vor jedem Vertragsabschluss ist zu
begründen, warum die gewählte Option
(Verkauf/Erbbaurechtsbestellung) für
die Stadt Köln die sinnvollste ist.
Zudem führt der Rat Ende des Jahres
eine Fachtagung zum Thema „Der
Städtische Grund und Boden ist
Gemeineigentum – statt Verkauf langfristige
Bodennutzung durch Dritte“ durch.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion, der Fraktion die Linke. und der Ratsgruppe BUNT abgelehnt.
II.
Gesamtabstimmung:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion,
bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und der Ratsgruppe BUNT abgelehnt.
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Anmerkung:
Punktweise Abstimmung auf
Antrag der Fraktion Die Linke.