Nachtrag: 07.06.2018
Sitzung: 07.06.2018 Rat/0040/2018
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0928/2018
Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Beschluss AN/1419/2017 vom 28.09.2017, wonach die Verwaltung
beauftragt ist, weiterhin bis zu 3 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr
in der City und je Stadtteil den zuständigen Ausschüssen und dem Rat zur
Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertreter der
Interessensgemeinschaften des Kölner Einzelhandels mit Blick auf die aktuell
geänderte Fassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW), unter Einbeziehung
der ersten hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen und auf der Grundlage des
unter 1. genannten Ratsbeschlusses auf die Genehmigungserfordernisse für
verkaufsoffene Sonn- und Feiertage hinzuweisen und diese fachlich zu beraten.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, inwieweit der Prozess der
Genehmigungsverfahren optimiert werden kann.
3. Sofern sich aus der zu Ziff. 2. erfolgenden Beratung
für das laufende Kalenderjahr Änderungsbedarfe für Ordnungsbehördliche
Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen ergeben, wird die
Verwaltung beauftragt, den zuständigen Ratsgremien unverzüglich die
erforderlichen Beschlussvorlagen vorzulegen.
4. Der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss AVR sind über die weitere Entwicklung in Hinsicht auf Genehmigungsverfahren und gerichtliche Entscheidungen zeitnah zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD sowie von
RM Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.