Nachtrag: 07.06.2018

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Beschluss AN/1419/2017 vom 28.09.2017, wonach die Verwaltung beauftragt ist, weiterhin bis zu 3 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr in der City und je Stadtteil den zuständigen Ausschüssen und dem Rat zur Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertreter der Interessensgemeinschaften des Kölner Einzelhandels mit Blick auf die aktuell geänderte Fassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW), unter Einbeziehung der ersten hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen und auf der Grundlage des unter 1. genannten Ratsbeschlusses auf die Genehmigungserfordernisse für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage hinzuweisen und diese fachlich zu beraten. Zudem soll die Verwaltung prüfen, inwieweit der Prozess der Genehmigungsverfahren optimiert werden kann.

3.      Sofern sich aus der zu Ziff. 2. erfolgenden Beratung für das laufende Kalenderjahr Änderungsbedarfe für Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Ratsgremien unverzüglich die erforderlichen Beschlussvorlagen vorzulegen.

4.       Der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss AVR sind über die weitere Entwicklung in Hinsicht auf Genehmigungsverfahren und gerichtliche Entscheidungen zeitnah zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD sowie von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.