Sitzung: 04.09.2018 SHA/0036/2018
Zusatz: Bereitgestellt mit Sammelumdruck vom 14.05.2018; ergänzt mit Umdruck vom 10.08.2018
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Vorlage: 1061/2018
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
- Fördermittel für die zur
Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
- die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz
Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die
zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
- mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.
- Des
Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für
die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen,
die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die
Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag
notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen
aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan
0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach
Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit
voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter
Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer
erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen.
- Der
Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen
Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive
mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung
erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die
entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen
für 2023ff in Höhe von 6.282.700 €
sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
- Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. Die Beschlussvorlage 2803/2018 soll dieser Vorlage als weitere Anlage beigefügt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.