Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 .

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

  1. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
    Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
    14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
    umzusetzen.

  2. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

  3. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

 

  1. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.

  2. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.

  3. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. Die Beschlussvorlage 2803/2018 soll dieser Vorlage als weitere Anlage beigefügt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.