Beschluss in der Fassung des Beschlusses des Finanzausschusses vom 02.07.2018:

Der Rat beschließt

1.    die „Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen“ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1) und nimmt die darin enthaltene Objektaufteilung zustimmend zur Kenntnis.

2.    die „Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen“ gemäß Anlage 2 und nimmt die Erhöhung um 15 % der aktuellen Gebühr /(Anlage 3/OH-A) zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine Satzungsregelung aussehen könnte, die gewährleistet, dass die Stadt Köln die von ihr tatsächlich aufgewen-deten Kosten bei der Unterbringung von obdachlosen Personen entsprechend der Regelungen des SGB II und des SGB XII berücksichtigt werden können.


Abstimmungsergebnis:´

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT zugestimmt.