Beschluss in der Fassung des Beschlusses des
Finanzausschusses vom 02.07.2018:
Der
Rat beschließt
1.
die „Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und
Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose
Personen“ in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung (Anlage 1) und nimmt die darin enthaltene
Objektaufteilung zustimmend zur Kenntnis.
2.
die „Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren
für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose
Personen“ gemäß
Anlage 2 und nimmt die
Erhöhung um 15 % der aktuellen Gebühr /(Anlage 3/OH-A) zustimmend zur Kenntnis.
Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine Satzungsregelung aussehen könnte,
die gewährleistet, dass die Stadt Köln die von ihr tatsächlich aufgewen-deten
Kosten bei der Unterbringung von obdachlosen Personen entsprechend der
Regelungen des SGB II und des SGB XII berücksichtigt werden können.
Abstimmungsergebnis:´
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT zugestimmt.