Beschluss:
1.
Der
Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A.
Fördermittel
für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die
Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B.
die
erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im
Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C.
mit
der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet
auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
3.
Des
Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die
im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der
Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen
Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK.
Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung.
Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die
Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die
Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.
4.
Der
Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5.
Der
Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet
Porz-Mitte als „Gebiet
der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen.
Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt
Köln bekanntzumachen.
Durch Beschluss von TOP 7.2.2 bis zur Beantwortung der
offenen Fragen in der nächsten Sitzung zurückgestellt.