Beschluss:

Der Rat beschließt,

1.       über die zum Entwurf betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 für das Gebiet zwischen dem Flughafenzubringer (L84) im Norden, der Frankfurter Straße im Westen, dem Autobahnkreuz Flughafen sowie der Antoniusstraße im Osten und der Wohnbebauung nördlich der Straße Am Maarhof beziehungsweise dem Mühlenweg und der Bartholomäusstraße—Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       die 2. Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)-jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

3.       Zusatz gemäß Änderungsantrag:

Die Befristung der Unterbringung erfolgt zunächst auf fünf Jahre. Anschließend erfolgt eine erneute Vorlage der Verwaltung an die Bezirksvertretung mit der Option auf einmalige Verlängerung bei Bedarf um weitere fünf Jahre.

 


Abstimmungsergebnis:

In durch den Zusatz geänderter Form gegen die Stimme von Frau Wilden mehrheitlich empfohlen.