Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2.1 (Konzept mit Kindertagesstätte) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen

 

Wegen Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung geschoben.