Nachtrag: 09.07.2018
Sitzung: 09.07.2018 BV7/0040/2018
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1116/2018
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt
die Verwaltung, nachfolgende Fragen sowie nachfolgende Punkte zu prüfen und zu
untersuchen und die Ergebnisse bis spätestens zum 01.09.2018 der
Bezirksvertretung Porz und den weiteren Gremien schriftlich vorzulegen:
- Maßnahme 1.01 (Seite 55)
Wo
soll die Außengastronomie am Rheinboulevard angesiedelt werden?
Ist
die Ansiedlung von Außengastronomie am unteren Rheinufer trotz der Be- schränkung des Landschaftsplanes möglich?
- Maßnahme 3.01 (Seite 66)
Wurde
der Beschluß aus der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016 zu TOP 6.2 berücksichtigt?
- Maßnahme 3.02 (Seite 68)
Kann
die nördlich des Jugendzentrums gelegene Fläche entlang der KVB-Trasse für die Jugendeinrichtung mit einbezogen werden?
- Maßnahme 4.01 (Seite 72)
Für
das gesamte Quartier stehen Finanzmittel
von 500.000 € für die Haus-, Hof- und
Fassadenerneuerung zur Verfügung.
Wer
kann diese Mittel abrufen?
Sind
diese Mittel überhaupt ausreichend für die Vielzahl an Immobilien?
- Maßnahme 4.02 (Seite 74)
Detaillierte
Aufgabenbeschreibung des Quartiersmanagers darlegen.
Welche
Qualifikationen muss der Quartiersmanager mitbringen?
Wie
beurteilt die Verwaltung die Ergebnisse des Anfang der 2000er Jahre einge- setzten Quartiermanagers und welche
Maßnahmen wurden damals umgesetzt?
Wird
das Wohnungsaufsichtsgesetz, insbesondere in der Wohnsiedlung an der Glas- hüttenstraße angewendet? Wenn ja,
welche Maßnahmen wurden bisher veran- lasst?
- Maßnahme 4.03 (Seite 77)
Von
welchem Porzer Jugendforum ist hier die Rede?
- Einzelhandel
Hinsichtlich
der Einzelhandelsflächen ergeben sich aus dem Stadtentwicklungskon- zept Porz-Mitte, dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept und dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept
Porz-Mitte unterschiedliche Angaben.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsflächen von Porz Mitte (Rheinufer bis DB-Trasse) vor und nach Schließung
des Hertie-Kaufhauses sowie nach
Fertigstel- lung der „neuen
Porz-Mitte“ darzustellen. Zudem soll die Verwaltung eine Beurtei- lung abgeben, ob die Verkaufsflächen nach
Fertigstellung der „neuen Porzer Mitte“ ausreichend sind.
Wenn
ja, ist eine ausführliche Begründung zu geben.
Wenn
nein, soll die Verwaltung Vorschläge machen, wo die zusätzlichen Einzelhan- delsflächen entstehen sollen.
Wie
kann den derzeitigen Leerständen im Einzelhandel begegnet werden?
Welche
Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Einzelhandelssi- tuation der Bahnhof-, Karl- und Hauptstraße
vor?
- Schulen
Wann
ist mit dem Beginn der Planung und des Neubaus der Gemeinschaftsgrund- schule zu rechnen?
Wann wird die
mündliche Anfrage zu TOP 9.2.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom
16.05.2018 beantwortet?
Wann
erfolgt die Verlagerung des Berufskollegs nach Deutz?
Hierbei
sind die Beschlüsse aus der Bezirksvertretung Porz vom 26.04.2018, TOP 8.15, Punkt 7 und aus dem
Schulausschuss vom 14.05.2018, TOP 2.2 ein zu beziehen und zu beurteilen.
Würde bei einem Neubau der Musikschule in
Porz der Anteil der Rheinischen
Musikschule und Anteil des Fördervereins berücksichtigt werden?
- Verkehr
- Wie soll der Verkehr, insbesondere aus dem Porzer Süden in die
Porzer Innenstadt geführt werden?
- Wie kann die Hauptstraße entlastet werden, um das Zentrum näher mit
dem
Rheinufer
zu verknüpfen?
- Kinderspielplätze
Wie viele
Kinderspielplätze sind in Porz-Mitte erforderlich?
Wo
sollen diese entstehen?
Die Verwaltungsvorlage ist zur nächsten
Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018 zur Beschlussfassung auf die
Tagesordnung zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion und von Herrn Eberle (Linke)
mehrheitlich beschlossen.