Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger
aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlage 2.1 (Konzept mit Kindertagesstätte) einen
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung
(Anlage 4) zu berücksichtigen
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Frau Ogiermann (CDU) einstimmig empfohlen.