II. Abstimmung über die Vorlage in der
Fassung des Stadtentwicklungsausschuss vom 20.09.2019 (Anlage 8) und der
Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 11.09.2018 (Anlage 7)
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A.
Fördermittel für
die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die
Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen.
B.
die
erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im
Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C.
mit der Umsetzung
der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die
nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
3.
Des Weiteren
beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK
für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten-
und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten
der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach
Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der
Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5.
Der Rat
beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz
3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung
ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Beschlussergänzung der BV Porz (gem.
Anlage 7, Pkt. A):
A) Die von der Verwaltung geplante
Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße
in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche
Einrichtungen/Handel/Gewerbe/
Erholung/Sport und Freizeit
vorgehalten werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die
nachfolgenden übrigen Anregungen der BV Porz zu prüfen:
B) Die
Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort
zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der
Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden.
Sollte eine Verlagerung nicht
innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,
ist ein Ersatzstandort (z.b.
Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen
Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die
Anteile der Rheinischen
Musikschule und des Fördervereins zu
berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll
in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum
Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im
Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion
wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein
verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen
richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung
einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum
städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio.
Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten
Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom men wurden und zwecks mangelder
Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt
werden sollen, wie z.B.:
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche
ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende
und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll
über Anträge an das Citymanagement
und deren Beschluss über die Bezirksvertretung
Porz verteilt und begleitet werden.
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57)
Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle
Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck
reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr
freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach
Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße
besser abfließen kann.
3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen
sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer
Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und
Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und
Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das
Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte
Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen
werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur
Umsetzung wird aufgenommen:
·
eine neue öffentliche
Toilettenanlage für Porz-Mitte,
·
Entree neuer und alter
Busbahnhof muss attraktiver werden,
·
neue, einheitliche
Stadtmöbel,
·
Symmetrie in der
Fußgängerzone,
·
Spielelemente für Kinder in
den Fußgängerzonen,
·
Pflanzung von Bäumen.
·
Verbreiterung der Brücke
über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für
Porz:
Änderung des 2. Absatzes,
2. Satz:
Die letztendliche
Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz.
Die Bezirksvertretung
Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des
Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um
folgende Punkte zu ergänzen:
•
Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für
ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder
gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim
2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.
•
Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung
finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden.
Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder
Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.
•
Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht
ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die
Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten,
weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses
und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die
sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu
aktivieren.
•
Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
•
Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
•
Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.