Beschluss:

Der Rat

1.       beschließt den in Anlage 1 beigefügten Integrierten Plan sowie das in Anlage 2 beigefügte Handbuch als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB;

2.       beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplanverfahren zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft moderne stadt in die Wege zu leiten (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne);

3.       beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.