Nachtrag: 04.09.2018

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, bis zu einer endgültigen Regelung durch die Landesregierung an jeder Kölner Schule einen Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin einzusetzen und übergangsweise die Finanzierung der fehlenden Stellen durch kommunale Mittel sicher zu stellen.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die aktuelle Struktur für die Fachberatung und kommunale Begleitung der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen auf der Basis der „Konzeption der kommunalen Schulsozialarbeit in Köln“ adäquat auszubauen und weiterzuentwickeln.

 

 

Beschluss:

 

  1. Zwischen die beiden Absätze des vorgelegten Beschlusstextes wird der Satz eingefügt:

 

Dieses Verfahren darf nicht dazu führen, dass eine Schule künftig über weniger Schulsozialarbeiterstellen bzw. -stellenanteile verfügt.

 

  1. Nach dem ersten Absatz werden folgende beiden Absätze eingefügt:

 

Die Verwaltung soll bei der Verteilung der Stellen auf die Schulen berücksichtigen, welche Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit vor besondere Aufgaben gestellt sind: durch eine vergleichsweise hohe Zahl sozial benachteiligter Schüler*innen, im inklusiven Unterricht und in der Integration neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher. Diese Schulen sollen prioritär mit weiteren Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ausgestattet werden. Auch die Größe einer Schule soll dabei eine Rolle spielen.

 

Die Verwaltung erarbeitet ein Verfahren, das die genannten vier Kriterien berücksichtigt, um Schulen mit einem besonderen Bedarf an Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen zu ermitteln. Sie legt dieses Verfahren in einer Beschlussvorlage dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Beratung vor.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist den Antrag der SPD-Fraktion/ Bunt und den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in den Jugendhilfeausschuss.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.