Nachtrag: 24.09.2018
Sitzung: 27.09.2018 Rat/0043/2018
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 2533/2018
Beschluss:
Der
Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 1 beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
Alternativ:
Der
Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 11 beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
Abstimmungsergebnis über die Vertagung
der Vorlage:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Rot-Weiß und
Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.