Nachtrag: 24.09.2018

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.

Alternativ:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 11 beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.


Abstimmungsergebnis über die Vertagung der Vorlage:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Rot-Weiß und Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.