Nachtrag: 01.10.2018

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der Haushaltssatzung 2019 gem. dem durch die vorliegenden Veränderungsnachweise fortgeschriebenen Entwurf der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss befürworteten Änderungen.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.

Ausfallende Bundes- und/oder Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe für den Haushalt erhöhen würden.

 

Weiterhin fasst der Finanzausschuss im Zusammenhang mit den Hpl.-Beratungen folgende weitere Beschlüsse:

 

Der Finanzausschuss lehnt die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 37 Abs. 4 GO NRW vorgebrachten Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen, soweit sie nicht in die Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss beschlossenen Änderungen ab.

Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die beschlossenen Änderungen der Fraktionen zum Hpl.-Entwurf 2019 in formaler Hinsicht zu korrigieren, sofern dies aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (z. B. Teilplanzuordnung, falsche Teilplanzeile)

Der Finanzausschuss ist damit einverstanden, dass die als Anlage beigefügte „Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen“ für das Jahr 2019 unverändert weiter gilt.

 

Abschließend empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für das Jahr 2019 zu beauftragen:

 

1.    Die Verwaltung wird gebeten, für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine Haushaltssatzung in Form eines Doppelhaushalts in den Rat einzubringen. Die Einbringung in den Rat soll so zeitgerecht erfolgen, dass der Ratsbeschluss über die Haushaltssatzung zu einem Zeitpunkt getroffen werden kann, der eine Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 durch die Bezirksregierung Köln noch im Haushaltsjahr 2019 ermöglicht.

 

2.    Der Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft für das Jahr 2019 wird um die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ergänzt:

a.    100.000 € für die Errichtung eines schmiedeeisernen Gitters vor dem Spanischen Bau (Consilium).

b.    1 Mio. € für ein Sonderprogramm zur Sanierung der Schultoiletten

c.    300.000 € Planungsmittel für den Abriss der abgängigen Maler- und Lackierhalle des Berufskollegs und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Kartäuserwall.

d.    200.000 € Planungsmittel für den Ausbau einer Schulsporthalle bei geplanten Schulneubauten zu einer bundesligatauglichen Sporthalle (Kapazität min. 1.000 Zuschauer, 9 Meter Deckenhöhe, 1.000-Lux-Beleuchtung usw.).

3.    Im Rahmen der Verwendung der Planungsmittel zur Sicherung des Grünzuges West ist zu prüfen, mittels welcher fachplanerischen Möglichkeiten oder naturschutzfachlicher Schutzausweisungen (z. B. Naturpark im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) das betroffene Gelände vor baulichen Eingriffen geschützt werden kann.

4.    Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrer mit geeigneter Beleuchtung oder elektronisch gesteuertem Licht-Management auf Verkehrswegen erhöht werden kann. Die geltenden Vorgaben des Artenschutzrechts sind ebenso wie die Notwendigkeit zur Anpassung geltender Beschlüsse des Rates zur Beleuchtung in Grünanlagen zu betrachten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt