Beschluss:

Vorlage wurde geschoben auf Sitzung 10.12.2018

 

Bis zum 30.11.2018 sollen folgende Fragen von der Verwaltung beantwortet werden:

 

  1. Es handelt sich um den Straßenausbau Kreisverkehr Vitalisstraße / Stolberger Str. und Zu- und Abfahrten. Beschluss im VA 14.12.2012. Können die entsprechenden Pläne der BV vorgelegt werden?
  2. In welcher Höhe belaufen sich die Entflechtungsmittel?
  3. Wenn eine Straße in das Hauptstraßennetz des GVKs eingeordnet wird, wer hat dann die Zuständigkeit? BV oder VA?
  4. Wenn die Zuständigkeit in VA fällt, welchen Straßen im Rahmenplanungsgebiet bzw näheres Umfeld werden dann in die Zuständigkeit der BV als Ausgleich übertragen?  Zum Beispiel: Maarweg zwischen Stolberger Straße und Aachener Straße? Ein oder mehrere Vorschläge sind der BV vorzulegen.
  5. Hat die Verwaltung die Absicht auch die Stolberger Straße zwischen Josef-Lammerting-Allee und Oskar-Jäger-Straße auch zu „örtliche Hauptstraßen“ umzuwidmen?