Beschluss: Kenntnis genommen

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet in der Sitzung am 26.04.2018 um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Frage:

„Die Antwort der Verwaltung zur plötzlichen Verengung des Fahrrad-Schutzstreifens auf der Frankfurter Straße lautet: „im Bereich der Verengung am engsten Punkt (ist der Schutzstreifen) nur ca. 0,90 m breit. Die Verwaltung prüft, den Schutzstreifen dort zu verbreitern und die Erkennbarkeit der Einengung z. B. durch Pfosten zu erhöhen.“ Der „engste Punkt“ vor Ort ist deutlich unter 90 cm (siehe hierzu das Bierkästen-Foto). Da sich bis heute vor Ort nichts geändert hat, fragen wir nach den ausstehenden Prüfungs-Ergebnissen und warum die Maße von Fahrbahnen vor Ort deutlich geringer sind als von der Verwaltung angegeben?“

 

Antwort der Verwaltung:

Der Schutzstreifen ist auf Höhe der Ausbuchtung 90 cm breit. Die Breite wird hierbei von der Außenkante der Markierung bis zur Bordsteinkante gemessen. Um den Schutzstreifen zu verbreitern, muss ein Schacht der Telekom verlegt werden. Laut Aussage der Telekom kann der Schacht entfernt werden. Ein Abbruch-Auftrag wurde von der Telekom bereits intern erteilt. Zu einem genauen Zeitpunkt des Abbruchs kann die Telekom zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen.

 

2. Frage:

„Die Antwort der Verwaltung zur Lage der Querungshilfe „Fasanenweg“: „auf der westlichen Seite entspricht die Fahrbahnbreite 3,25 m.“ Warum messe ich vor Ort nur 2,80 m? Kann die Verwaltung eine Nachmessung veranlassen? Gibt es hierzu Hinweise, Meldungen, Beschwerden oder Unfallmeldungen von Bürgern, Verkehrsteilnehmern oder Polizei, die auf eine Engstelle hinweisen und auch von dieser verursacht werden kann?“

 

Antwort der Verwaltung:

Die Fahrbahnbreite auf Höhe der Querungshilfe Fasanenweg beträgt 3,25 m. Die Breite wird vom Bordstein der Querungshilfe bis zum Bordstein des Gehwegs gemessen, der Rinnstein ist Teil der Fahrbahn und wird daher mitgemessen.

Der Verwaltung liegen keine Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu der Querungshilfe vor. Die Querungshilfe ist laut Aussage der Unfallkommission keine Unfallhäufungsstelle.

 

3. Frage:

„Warum wurde auf einem Ortstermin am 21.02.2017 mit der Verwaltung und Vertretern der SPD das Entfernen eines Parkplatzes veranlasst; vor der Fußgänger-Querungshilfe „Fasanenweg“ durch eine Sperrmarkierung? (Siehe den Ausschnitt aus der Straßenskizze des Fahrradbeauftragten) Welchen Anlass gab es für den Ortstermin Verwaltung + SPD und wurden weitere Fraktionen eingeladen?“

 

Antwort der Verwaltung:

Der Ortstermin wurde auf Wunsch der SPD durchgeführt, um Verbesserungen an der Querungshilfe anzuregen.

Der Parkplatz vor der Querungshilfe wurde in eine Sperrfläche umgewandelt, um die Sichtbeziehungen zu verbessern und die Zuführung auf die Querungshilfe zu optimieren. Dies war aus Sicherheitsgründen geboten.

 

4. Frage:

„Die Verwaltung antwortet:“ ...wie am runden Tisch Radverkehr Porz am 01.09.16 vereinbart, laufen zurzeit die Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssituation vor Ort. Hierbei werden u.a. Geschwindigkeitsmessungen, Radverkehrserhebungen und Parkraumuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung im kommenden Frühjahr (2018) mitgeteilt“ Wann werden diese Ergebnisse vorgestellt (auch die Verkehrs- Datenerhebung aus der 38. KW 2016)? Wird auch das abgehängte Schild auf der westlichen Seite der Frankfurter Straße (in Höhe der Haus Nummer 101a) vorgestellt? Wann gibt es die gesamte Vorstellung in der Bezirksvertretung Porz über die veränderte Verkehrsführung Frankfurter Straße sowie die Vorstellung der geleisteten Arbeit am runden Tisch Radverkehr Porz durch eine entsprechende Niederschrift und die Nennung der Mitglieder und ihrer Funktion?“

 

Antwort der Verwaltung:

Durch den Antrag zum Runden Tisch Radverkehr (AN/1297/2017) sind die Rahmenbedingungen für den Runden Tisch festgelegt worden. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Mitglieder, der Zeitrahmen sowie, dass ein Protokoll erstellt wird und allen Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt wird.

 

Zählungen des Radverkehrs haben ergeben, dass sich im Bereich der Schutzstreifenmarkierungen sich die Radverkehrszahlen nach erfolgter Markierung von

etwa 200 auf etwa 400 Radfahrende verdoppelt haben.

Zudem hat sich die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs durch die Maßnahme verringert. So sank die Durchschnittsgeschwindigkeit von 43 km/h vor dem Umbau auf 40 km/h nach dem Umbau. Vor dem Umbau überschritten 15 % der Kfz die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nach Abschluss der Baumaßnahme überschritten nur noch 8 % der Kfz die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

Die Demontage des abgehängten Schilds wurde angeordnet und wird in den nächsten Wochen ausgeführt.

 

5. Frage:

„Warum gibt es einen östlichen Fahrrad- Schutzstreifen entlang der Fußgänger-Querungshilfe „Fasanenweg“, obwohl die Verwaltung in ihrer Mitteilung zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer schreibt, dass Fahrradschutzstreifen „vor Querungshilfen den Richtlinien entsprechend aus Sicherheitsgründen auf einer Länge von ca. 10-15 m vor und nach der Querungshilfe unterbrochen“(laut Vorlagen- Nummer 3942/2016) werden? Laut dieser Mitteilung wird vor einer Querungshilfe die Schutzstreifen-Markierung entsprechend immer schmaler. Warum ist diese einengende Schutzstreifenmarkierung nicht an der Fußgänger-Querung am Kreisel „Frankfurter Straße/Nachtigallenstraße/Am Bahnhof“ oder auch am Kreisel „Nachtigallenstraße/Magazinstraße/Rolandstraße“ gemacht worden?“

 

Antwort der Verwaltung:

Ob ein Schutzstreifen im Bereich einer Querungshilfe unterbrochen wird, ist abhängig von der jeweiligen Verkehrssituation vor Ort, wobei die Breite hierbei der maßgebende Faktor ist. Schutzstreifen werden im Bereich von Querungshilfen nur unterbrochen, wenn die Fahrbahnbreite abzüglich der Schutzstreifenbreite weniger als 3,25 m beträgt. Dies ist auf der Ostseite der Querungshilfe Fasanenweg nicht der Fall, trifft aber auf die anderen von der CDU genannten Beispiele zu.

 

 

 

Nachfrage der CDU Fraktion:

Wo ist in dieser Vorlage der Vorschlag aus der Vorlage 3915/2016, diese Einengung durch Pfosten o.ä. sichtbar zu machen?

 

Weiterhin gibt es Mailverkehr zwischen der Polizei und dem Fachamt, nach dem es an dieser Stelle schon zu einem Verkehrsunfall (September 2016) gekommen ist. Was weiss die Verwaltung darüber und warum stellt sie das nicht dar?