Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln
Absatz 6 Satz 2 wie folgt zu ergänzen:
„Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat bzw. die Fachausschüsse zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt