Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln

 

(1)       beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.

 

(2)       legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.

 

es ist ein Punkt (3) einzufügen.

(3) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt werden, so ist sicher zu stellen, dass nach Abschluss der Planungen mit den Kindern der Spielplatz so zeitnah errichte wird, damit die mitplanenden Kinder diesen Spielplatz auch noch nutzen können. Zwischen Planungsende mit den Kindern und fertigstellen soll eine Zeitgrenze von maximal 2 Jahren liegen

 


Abstimmungsergebnis:

In geänderter Form einstimmig empfohlen.