Beschluss:
Der Rat wählt N.N. zur Stadtkämmerin / zum Stadtkämmerer für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird ihr / ihm das Dezernat II - Finanzen (Kämmerei und Steueramt) übertragen.
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor.
Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 8 Bundesbesoldungsordnung (BBO) gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.