Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet innerhalb von Urbacher Weg 41 bis 43 im Norden, entlang dem Urbacher Weg bis zur Grenze von Flurstück 3258, Gemarkung Porz, Flur 2 (Urbacher Weg 5 bis15) und weiter bis zur Grenze von Flurstück 3262 Gemarkung Porz, Flur 2 (Sternenberger Hof 1 bis 5) im Osten sowie angrenzend an Flurstück 3099 und 3077 Gemarkung Porz, Flur 2 (Dülkenstraße 18 bis 21) im Süden und abschließend entlang der Kölner Straße im Westen bis zur Ecke Urbacher Weg —Arbeitstitel: Kölner Straße / Hauptstraße- — aufzustellen mit dem Ziel, zur Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK), den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

 

 

Alternative:

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Konsequenz, dass die Bauvoranfrage für die Erweiterung der Verkaufsfläche durch Lagerauflösung zu einem großflächigen Einzelhandel positiv beschieden werden muss. Dies widerspricht den Ansiedlungsregeln des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) und hätte die Schwächung sowohl des Stadtteilzentrums (STZ) Westhoven/Ensen, Gilgaustraße als auch des Bezirkszentrum (BZ) Porz zur Folge.

 

Die Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für das schraffierte Gebiet gemäß der beiliegenden Anlage unter dem Arbeitstitel: Kölner Straße/Hauptstraße aufzustellen mit dem Ziel, zur Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK), den Auschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

In geänderter Form gegen die Stimme von Frau Wilden mehrheitlich empfohlen.

 

Bemerkung:

Die Verwaltung wird gebeten, im nicht-öffentlichen Teil der nächsten Sitzung darzulegen, welche Folgen die Nutzungsflächenüberschreitung in diesem Falle hat.