Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen
Bebauungsplan für das Gebiet innerhalb von Urbacher Weg 41 bis 43 im Norden,
entlang dem Urbacher Weg bis zur Grenze von Flurstück 3258, Gemarkung Porz,
Flur 2 (Urbacher Weg 5 bis15) und weiter bis zur Grenze von Flurstück 3262
Gemarkung Porz, Flur 2 (Sternenberger Hof 1 bis 5) im Osten sowie angrenzend an
Flurstück 3099 und 3077 Gemarkung Porz, Flur 2 (Dülkenstraße 18 bis 21) im
Süden und abschließend entlang der Kölner Straße im Westen bis zur Ecke
Urbacher Weg —Arbeitstitel: Kölner Straße / Hauptstraße- — aufzustellen mit dem
Ziel, zur Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (EHZK), den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
festzusetzen.
Alternative:
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die
Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Konsequenz, dass die Bauvoranfrage für
die Erweiterung der Verkaufsfläche durch Lagerauflösung zu einem großflächigen
Einzelhandel positiv beschieden werden muss. Dies widerspricht den
Ansiedlungsregeln des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) und hätte die
Schwächung sowohl des Stadtteilzentrums (STZ) Westhoven/Ensen, Gilgaustraße als
auch des Bezirkszentrum (BZ) Porz zur Folge.
Die Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach §
13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für das
schraffierte Gebiet gemäß der beiliegenden Anlage unter dem Arbeitstitel:
Kölner Straße/Hauptstraße aufzustellen mit dem Ziel, zur Umsetzung des vom Rat
am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK), den
Auschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form
gegen die Stimme von Frau Wilden mehrheitlich empfohlen.
Bemerkung:
Die Verwaltung wird
gebeten, im nicht-öffentlichen Teil der nächsten Sitzung darzulegen, welche
Folgen die Nutzungsflächenüberschreitung in diesem Falle hat.