Beschluss:

I.             Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2019 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.

Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Haushaltssanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.

II.            Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung gem. Zusatzantrag AN/1380/2018 mit folgenden Begleitaufträgen zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2019 zu beauftragen:

1.    Die Verwaltung wird gebeten, für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine Haushaltssatzung in Form eines Doppelhaushalts in den Rat einzubringen. Die Einbringung in den Rat soll so zeitgerecht erfolgen, dass der Ratsbeschluss über die Haushaltssatzung zu einem Zeitpunkt getroffen werden kann, der eine Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 durch die Bezirksregierung Köln noch im Haushaltsjahr 2019 ermöglicht.

2.    Der Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft für das Jahr 2019 wird um die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ergänzt:

a)    100.000 EUR für die Errichtung eines schmiedeeisernen Gitters vor dem Spanischen Bau (Consilium).

b)    1 Mio. EUR für ein Sonderprogramm zur Sanierung der Schultoiletten.

c)    300.000 EUR Planungsmittel für den Abriss der abgängigen Maler- und Lackierhalle des Berufskollegs und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Kartäuserwall.

d)    200.000 EUR Planungsmittel für den Ausbau einer Schulsporthalle bei geplanten Schulneubauten zu einer bundesligatauglichen Sporthalle (Kapazität min. 1.000 Zuschauer, 9 Meter Deckenhöhe, 1.000-Lux-Beleuchtung usw.).

3.    Im Rahmen der Verwendung der Planungsmittel zur Sicherung des Grünzuges West ist zu prüfen, mittels welcher fachplanerischen Möglichkeiten oder naturschutzfachlicher Schutzausweisungen (z. B. Naturpark im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) das betroffene Gelände vor bauliche Eingriffen geschützt werden kann.

4.    Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrer mit geeigneter Beleuchtung oder elektronisch gesteuertem Licht-Management auf Verkehrswegen erhöht werden kann. Die geltenden Vorgaben des Artenschutzrechts sind ebenso wie die Notwendigkeit zur Anpassung geltender Beschlüsse des Rates zur Beleuchtung in Grünanlagen zu betrachten.

Hinweis zu Punkt 2 c) und d):

Planungsmittel betreffend Schulbaumaßnahmen sind seitens des Amtes für Schulentwicklung an die Gebäudewirtschaft zu leisten. Demnach handelt es sich um einen konsumtiven Mehraufwand, der im Teilergebnisplan 0301 – Schulträgeraufgaben zu veranschlagen ist.

III.           Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die in der Anlage zum Antrag AN/1379/2018 enthaltenen Maßnahmen, die in der Spalte „Haushaltsvermerk“ den Hinweis „Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend in den Jahren 2020 bis 2022 zu veranschlagen sind.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., AfD und der Gruppen Rot-Weiß und GUT sowie von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.