Beschluss:
I.
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2019 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Unterjährig auftretende
Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben
eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen
nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen
Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.
Ausfallende Bundes- und
Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht
durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die
Haushaltssanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.
II.
Weiterhin
beschließt der Rat, die Verwaltung gem. Zusatzantrag AN/1380/2018 mit folgenden
Begleitaufträgen zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2019 zu
beauftragen:
1.
Die Verwaltung
wird gebeten, für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine Haushaltssatzung in
Form eines Doppelhaushalts in den Rat einzubringen. Die Einbringung in den Rat
soll so zeitgerecht erfolgen, dass der Ratsbeschluss über die Haushaltssatzung
zu einem Zeitpunkt getroffen werden kann, der eine Genehmigung der
Haushaltssatzung 2020/2021 durch die Bezirksregierung Köln noch im
Haushaltsjahr 2019 ermöglicht.
2.
Der
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft für das Jahr 2019 wird um die nachfolgend
aufgeführten Maßnahmen ergänzt:
a)
100.000 EUR für
die Errichtung eines schmiedeeisernen Gitters vor dem Spanischen Bau
(Consilium).
b)
1 Mio. EUR für
ein Sonderprogramm zur Sanierung der Schultoiletten.
c)
300.000 EUR
Planungsmittel für den Abriss der abgängigen Maler- und Lackierhalle des
Berufskollegs und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Kartäuserwall.
d)
200.000 EUR
Planungsmittel für den Ausbau einer Schulsporthalle bei geplanten
Schulneubauten zu einer bundesligatauglichen Sporthalle (Kapazität min. 1.000
Zuschauer, 9 Meter Deckenhöhe, 1.000-Lux-Beleuchtung usw.).
3.
Im Rahmen der
Verwendung der Planungsmittel zur Sicherung des Grünzuges West ist zu prüfen,
mittels welcher fachplanerischen Möglichkeiten oder naturschutzfachlicher
Schutzausweisungen (z. B. Naturpark im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) das
betroffene Gelände vor bauliche Eingriffen geschützt werden kann.
4.
Die Verwaltung
wird gebeten zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrer
mit geeigneter Beleuchtung oder elektronisch gesteuertem Licht-Management auf
Verkehrswegen erhöht werden kann. Die geltenden Vorgaben des Artenschutzrechts
sind ebenso wie die Notwendigkeit zur Anpassung geltender Beschlüsse des Rates
zur Beleuchtung in Grünanlagen zu betrachten.
Hinweis zu Punkt 2 c)
und d):
Planungsmittel betreffend
Schulbaumaßnahmen sind seitens des Amtes für Schulentwicklung an die
Gebäudewirtschaft zu leisten. Demnach handelt es sich um einen konsumtiven
Mehraufwand, der im Teilergebnisplan 0301 – Schulträgeraufgaben zu
veranschlagen ist.
III.
Darüber hinaus
beschließt der Rat, dass die in der Anlage zum Antrag AN/1379/2018 enthaltenen
Maßnahmen, die in der Spalte „Haushaltsvermerk“ den Hinweis „Fortschreibung in
der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend in den Jahren 2020
bis 2022 zu veranschlagen sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., AfD und der Gruppen Rot-Weiß
und GUT sowie von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.