Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen und die überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungs-ermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 für den Teilplan 0209 des Ausländeramtes:

 

  1. Im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 260.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 635.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.

 

Die vorläufige Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 895.000 EUR erfolgt sowohl durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von 150.000 EUR im Teilergebnisplan 0104 – ITund Kommunikationsdienste – Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen als auch durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von 745.000 EUR im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

 

  1. Investive Mehrauszahlungen in Höhe von 70.000 EUR im Teilfinanzplan 0209 – Ausländerangelegenheiten, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0209-0-0001 - Beschaffung bewegl. Anlagevermögen.


Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch entsprechende investive Minderauszahlung im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.