Herr Seeck erklärt, dass das vorgelegte Konzept sehr begrüßt wird. Er bedauert, dass der Sportausschuss es seinerzeit mehrheitlich abgelehnt hat, die Schulhöfe auch für den Sport zu öffnen. Herr Timmer beantwortet eine ergänzende Fragestellung von RM Stahlhofen (Bedarfsplanung für alle Altersgruppen). RM Thelen begrüßt auch mit Blick auf das Thema Sportentwicklungsplanung, dass sich das Sportamt jetzt auch um Sport- und Bewegungsflächen im öffentlichen Raum kümmert. In Anlehnung an die Ausführungen von Herrn Seeck erklärt RM Thelen, dass man die seinerzeitige Beschlussfassung über den SPD-Antrag (Öffnung der Schulhöfe für den Sport) wegen der ohnehin anstehenden Sportentwicklungsplanung für verfrüht gehalten hat. Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen über den Vorschlag von RM van Benthem, der geänderten Beschlussfassung der Bezirksvertretung Proz zu folgen.

RM Kron lässt danach über die geänderte Beschlussfassung abstimmen:

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln

 

(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktions-flächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.

 

(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kin-der und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.

es ist ein Punkt (3) einzufügen.

 

(3) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt werden, so ist sicher zu stellen, dass nach Abschluss der Planungen mit den Kindern der Spielplatz so zeitnah errichte wird, damit die mitplanenden Kinder diesen Spielplatz auch noch nutzen können. Zwischen

Planungsende mit den Kindern und fertigstellen soll eine Zeitgrenze von maximal 2 Jahren liegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt