Nachtrag: 31.10.2018

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Gruppe GUT zugestimmt.