Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, gemäß § 17 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 15.11.2016 für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziffer 3.3.1 des Landschaftsplans der Stadt Köln), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmäler (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 2:

 

§  den Entwurf der 12. Änderung des Landschaftsplans Köln (Überarbeitung der allgemeinen textlichen Festsetzungen für Schutzgebiete und die Streichung des allgemeinen Baumschutzes) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen,

§  den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen,

§  die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Abstimmung ohne GUT)