Sitzung: 06.12.2018 BV1/0036/2018
Zusatz: Sammelumdruck vom 31.08.2018
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2034/2018
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt
folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, gemäß § 17 des Gesetzes zum Schutz der Natur in
Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 15.11.2016 für
die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziffer
3.3.1 des Landschaftsplans der Stadt Köln), in Naturschutzgebieten (Ziff.
3.2.1), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für
Naturdenkmäler (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien
Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 2:
§ den Entwurf der 12. Änderung des
Landschaftsplans Köln (Überarbeitung der allgemeinen textlichen Festsetzungen für Schutzgebiete
und die Streichung des allgemeinen Baumschutzes) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen,
§ den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen,
§ die Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Abstimmung ohne GUT)