Sitzung: 15.11.2018 STA/0036/2018
Zusatz: Vorberatung für den Rat
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3067/2018
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der
Rat der Stadt Köln
(1)
beschließt die
„Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische
Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für
Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den
Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen
Themenfeldes zugrunde liegt.
(2)
legt einen
Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative
Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und
Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne
einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße
von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die
Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34
BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
(3)
Die bereitzustellenden Spielflächen können
auch außerhalb des betrachteten B-Plan-Gebietes angesiedelt werden.
(4)
Die Flächen können auch durch Aufwertung
bestehender Spielplätze nachgewiesen werden
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.