Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat der Stadt Köln

(1)       beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.

(2)       legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.

(3)       Die bereitzustellenden Spielflächen können auch außerhalb des betrachteten B-Plan-Gebietes angesiedelt werden.

 

(4)       Die Flächen können auch durch Aufwertung bestehender Spielplätze nachgewiesen werden

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.