Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW
überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen und die überplanmäßige
Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 für
den Teilplan 0209 des Ausländeramtes:
- Im
Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 260.000 EUR in der Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 635.000 EUR
in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die vorläufige Deckung der Mehraufwendungen
in Höhe von 895.000 EUR erfolgt sowohl durch zahlungswirksame
Wenigeraufwendungen in Höhe von 150.000 EUR im Teilergebnisplan 0104 – IT– und
Kommunikationsdienste – Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen als auch durch
zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von 745.000 EUR im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
- Investive Mehrauszahlungen in Höhe von 70.000
EUR im Teilfinanzplan 0209 –
Ausländerangelegenheiten, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0209-0-0001 -
Beschaffung bewegl. Anlagevermögen.
Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch entsprechende investive Minderauszahlung im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.