Nachtrag: 07.11.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 für die folgenden Teilergebnispläne des Amtes für öffentliche Ordnung:

 

1.    Im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 140.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 100.000 EUR und nicht zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 475.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.

2.    Im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 41.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.

3.    Im Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 120.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.

 

4.    Im Teilergebnisplan 0205 – Verkehrsüberwachung überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 360.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 750.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.

 

Die vorläufige Deckung der Mehraufwendungen in den Teilergebnisplänen 0201, 0204 und 0204 in einer Gesamthöhe von 1.945.000 EUR erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

Die Deckung der zahlungswirksamen Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen 0202 – erfolgt teilplanintern durch zahlungswirksame Mehrerträge in gleicher Höhe in der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt