Nachtrag: 07.11.2018
Sitzung: 19.11.2018 FA/0040/2018
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2934/2018
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gemäß § 83
GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 für die folgenden
Teilergebnispläne des Amtes für öffentliche Ordnung:
1. Im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und
Ordnung überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 140.000 EUR in
der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie
zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 100.000 EUR und nicht
zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 475.000 EUR in der Teilplanzeile 16 –
sonstige ordentliche Aufwendungen.
2. Im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 41.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche
Aufwendungen.
3. Im Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 120.000 EUR in der Teilplanzeile 16 –
sonstige ordentliche Aufwendungen.
4. Im Teilergebnisplan 0205 – Verkehrsüberwachung
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 360.000 EUR in der Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 750.000 EUR in
der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die vorläufige Deckung
der Mehraufwendungen in den Teilergebnisplänen 0201, 0204 und 0204 in
einer Gesamthöhe von 1.945.000 EUR
erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
Die Deckung der zahlungswirksamen Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0202 –
Gewerbewesen 0202 – erfolgt teilplanintern durch zahlungswirksame Mehrerträge
in gleicher Höhe in der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt