Es besteht
interfraktionell Einvernehmen, die Beschlussvorlage ohne Votum in die weiteren
Beratungen zu geben, auch mit Blick darauf, dass einerseits die Sitzung des
Sportausschusses am 29.11.2018 auf Vorschlag von RM Kron ersatzlos ausfallen,
andererseits die abschließende Beratung im Rat aber nicht aufgehalten werden
soll.
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für
den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase II) (siehe
Anlage 1) auf der Grundlage
·
des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016,
Vorlage-Nr. 2899/2016),
·
des
sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase
I) (Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017)
·
und des
Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Vorlage-Nr.
1070/2017).
Er beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK des
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der
Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den
Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke Veedel –
Starkes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3 Mio. €
beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene Finanzrahmen von
77,3 Mio. € ist um für die zusätzlichen
Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum
bis 2029 für das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ bereitgestellt werden.
Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt
werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 zusätzlich 2,4 Mio.
€ aufzunehmen. Davon fällt im Haushaltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von
130.000 € an, der im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der
Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in
den kommenden Haushaltsplananmeldungen bedarfsgerecht berücksichtigt.
Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5
Mio. € fällt in den Jahren nach 2022 an und ist in den kommenden
Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, sofern die haushaltsrechtlichen
Rahmenbedingungen es zulassen.
3.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2022
hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit
vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte
zu klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen
aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von
mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich
entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven
Zahlungsermächtigungen betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die
bis 2022 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt
werden sollen. Die Kosten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl.
mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 berücksichtigt und werden über das vom
Rat am 20.12.2016 beschlossene Finanzbudget für das Leitkonzept „Starke Veedel
– Starkes Köln“ (Vorlage-Nr. 2899/2016) abgedeckt.
4.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ab 2023
hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit
vorbereitenden Maßnahmen um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu
klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus
den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens
50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende
Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen
betragen 17,5 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die ab 2023 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler
und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen.
5.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der
Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den Sozialraum
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke
Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs, die im Sozialraum
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung
Chorweiler vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung
zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die
nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die
weiteren Beratungen verwiesen