Beschluss:
Der Rat beschließt auf der Grundlage des § 73 Abs. 1
Satz 1 GO NRW, dass das Bauverwaltungsamt mit Wirkung vom 01.12.2018 aus dem
Geschäftskreis des Dezernats VI - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
herausgelöst und dem Dezernat VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
zugeordnet wird. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten
Schritte beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.