Beschluss:
Der Rat beschließt, gemäß §
17 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
(Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 15.11.2016 für die Änderung der
allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziffer 3.3.1 des
Landschaftsplans der Stadt Köln), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1), für
geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmäler (Ziff.
3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff.
3.6.1) entsprechend der Anlage 2:
·
den Entwurf der 12. Änderung des Landschaftsplans Köln (Überarbeitung der
allgemeinen textlichen Festsetzungen für Schutzgebiete und die Streichung des
allgemeinen Baumschutzes) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen,
·
den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen,
· die Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.