Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die
Errichtung der in allen Jahrgängen integrativen Gesamtschule am Standort
Dellbrücker Mauspfad 200 zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit den Jahrgangsstufen 5
bis 9 und baut die Sekundarstufe II ab 2021/22 jahrgangsweise auf.
2.
Der Rat
beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu
Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) den
Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule, am Standort Dellbrücker-Mauspfad
200, 51069 Köln zum 31.07.2019 aufzuheben.
3.
Der Rat
beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu
Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die
Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln
Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I auf zukünftig 6 Züge Sekundarstufe
I, an dann nur noch einem Standort, zu reduzieren. Die Sekundarstufe II bleibt
mit 5 Zügen unverändert.
4.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der
Beschlusspunkte 1. und 3. zu stellen und den Beschluss gem. Beschlusspunkt 2
anzuzeigen.
5.
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 0,9
Stelle Schulsekretär/in in der EG 7 TVöD für die neu zu errichtenden
Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad als bisheriger Teilstandort der
Willy-Brandt-Gesamtschule bei gleichzeitiger Berücksichtigung von nicht mehr
benötigten Stellenanteilen durch die Reduzierung der Zügigkeit bei der
Willy-Brandt-Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum
Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
6.
Die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür
not-wendigen Bau- bzw. ÖPP- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse – unter Darstellung der haushaltsmäßigen
Auswirkungen – zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Die Finanzierung der
Personal- und Büroarbeitsplatzkosten er-folgt im Teilergebnisplan 0301
Schulträgeraufgaben durch Einsparungen bei den Sachaufwendungen.
7.
Die sofortige
Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung
im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.