Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1.
Die Verwaltung
wird mit der Durchführung (Gesamtprojektkoordination/ Wahrnehmung der
unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten) der Projekte
- ALVENI links vom Rhein und
- ALVENI rechts vom Rhein
zur Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten
neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Kinder im Vorschulalter bis zu
7 Jahren im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen (EHAP) unter dem Vorbehalt der Förderung des
Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt. Die Laufzeit der beiden Projekte beginnt
zum 01.01.2019 und endet zum 31.12.2020. Die Höhe des Projektvolumens beträgt für die
Haushaltsjahre 2019/ 2020/ 2021 insgesamt 1.932.058,54 € (2019: 932.857,98 €/ 2020: 950.451,31 €/ 2021: 48.749,25 €).
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung des Eigenanteils der beiden Projekte
in 2019 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 158.822,06 € im
Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity,
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen sowie
Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch
Minderaufwendungen in Höhe von 40.738,73 € im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen
für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen
sowie in Höhe von 118.083,33 € im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien,
Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile 11 -
Personalaufwendungen. Der übrige Mehraufwand in 2019 in Höhe von insgesamt
774.035,92 € wird im Wege der unechten Deckung im Teilergebnisplan 0504 –
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity durch zweckgebundene Mehrerträge
von EHAP und BMAS in gleicher Höhe im selben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02
– Zuwendungen und allgemeine Umlagen zur Verfügung gestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für
die Umsetzung der Projekte in 2020 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 950.451,31 € sowie den voraussichtlichen Förderbetrag in Höhe von
insgesamt 787.188,50 € bei der Haushaltsplananmeldung 2020 im Teilergebnisplan
0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity zu berücksichtigen. Der für die beiden Projekte in 2020 zu erbringende
Eigenanteil beträgt 163.262,81 € (Barmittel 40.430,98 €/ verbleibende
Personalaufwendungen 121.831,83€). Die Mittelzusetzungen bei der
Haushaltsplananmeldung 2020 erhöhen das gesamtstädtische Defizit.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in 2021 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von
48.749,25 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen, bei
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020f.
zu berücksichtigen. Die Mittelzusetzungen erhöhen das gesamtstädtische Defizit
im Haushaltsjahr 2021.
5.
Für die
Projektkoordination der beiden Projekte beschließt der Rat zum Stellenplan 2020
(vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Verlängerung
einer 0,75 Stelle in der Bewertung A 12
LBesG NRW sowie die befristete Einrichtung einer 0,5 Stelle in der Bewertung E
11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW. Für die unmittelbare projektbezogene
Verwaltungstätigkeit beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der
oben angeführten Förderung) die befristete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der
Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW.
Die Stellen werden für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 und
darüber hinaus bis zum 31.03.2021 für erforderliche Nacharbeiten befristet
eingerichtet. Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.01.2019 werden
verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
zugestimmt.