Beschluss:

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

1.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung (Gesamtprojektkoordination/ Wahrnehmung der unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten) der Projekte
- ALVENI links vom Rhein und
- ALVENI rechts vom Rhein
zur Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Kinder im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt. Die Laufzeit der beiden Projekte beginnt zum 01.01.2019 und endet zum 31.12.2020.
Die Höhe des Projektvolumens beträgt für die Haushaltsjahre 2019/ 2020/ 2021 insgesamt 1.932.058,54 € (2019: 932.857,98 €/ 2020: 950.451,31 €/ 2021: 48.749,25 €).

2.    Der Rat beschließt zur Finanzierung des Eigenanteils der beiden Projekte in 2019 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 158.822,06 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen sowie Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 40.738,73 € im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie in Höhe von 118.083,33 € im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen. Der übrige Mehraufwand in 2019 in Höhe von insgesamt 774.035,92 € wird im Wege der unechten Deckung im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity durch zweckgebundene Mehrerträge von EHAP und BMAS in gleicher Höhe im selben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen zur Verfügung gestellt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Projekte in 2020 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 950.451,31 € sowie den voraussichtlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 787.188,50 € bei der Haushaltsplananmeldung 2020 im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity zu berücksichtigen. Der für die beiden Projekte in 2020 zu erbringende Eigenanteil beträgt 163.262,81 € (Barmittel 40.430,98 €/ verbleibende Personalaufwendungen 121.831,83€). Die Mittelzusetzungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020 erhöhen das gesamtstädtische Defizit.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in 2021 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 48.749,25 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020f. zu berücksichtigen. Die Mittelzusetzungen erhöhen das gesamtstädtische Defizit im Haushaltsjahr 2021.

5.    Für die Projektkoordination der beiden Projekte beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Verlängerung einer 0,75 Stelle in der Bewertung  A 12 LBesG NRW sowie die befristete Einrichtung einer 0,5 Stelle in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW. Für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW.

Die Stellen werden für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 und darüber hinaus bis zum 31.03.2021 für erforderliche Nacharbeiten befristet eingerichtet. Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.01.2019 werden verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.