Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den
Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb
der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018 in der zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.