Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.