Die Bezirksvertretung Innenstadt appelliert an den Rat, sich gegenüber der Landesregierung für eine Änderung der Landesbauordnung dahingehend einzusetzen, dass der Baugenehmigungsbehörde bei der Zulässigkeitsprüfung von Kleinwohnungen mit reiner Nordlage ein Ermessenspielraum eingeräumt wird, wenn in den Wohnungen bei gesunden Wohnverhältnissen eine ausreichende Belichtung mit Tageslicht gewährleistet ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.