Nachtrag: 16.01.2019

Zusatz: Bereitgestellt mit Umdruck vom 24.01.2019.

Beschluss: geändert beschlossen

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einhergehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen.

 

Für das Schuljahr 2019/20 werden an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köln 534 Eingangsklassen gebildet.

 

In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf 25 begrenzt.

 


Interfraktioneller Änderungsantrag:

 

Der Schulausschuss beschließt die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 4278/2018 dahingehend zu ändern, dass bei der GGS Schmittgasse, entgegen der Verwaltungsvorlage, drei und nicht zwei Eingangsklassen gebildet werden sollen.

 

Der Beschluss ist dadurch insofern zu ändern, als dass sich die Gesamtzahl der zu bildenden Eingangsklassen von 534 auf 535 erhöht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Danach lässt der Ausschussvorsitzende über den so geänderten Beschlussvorschlag insgesamt abstimmen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einhergehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen.

 

Für das Schuljahr 2019/20 werden an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köln 535 Eingangsklassen gebildet.

 

In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf 25 begrenzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.