Beschluss:
1.
Der Rat nimmt das
Konzept zur Ausweitung des Angebotes und der finanziellen Aufwertung der
Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule zur Kenntnis und beschließt dessen
Umsetzung.
2.
Für die
diesbezügliche Finanzierung beschließt er die im Hpl. 2019 im TP 0415
Rheinische Musikschule bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und
Dienstleistungen zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR
p.a. freizugeben.
3.
Der Rat stimmt
der Einrichtung von sieben weiteren Planstellen in der Entgeltgruppe 9b für die
Rheinische Musikschule im Rahmen der aufgezeigten Finanzierungmöglichkeiten und
entsprechend dem vorliegenden Konzept zu.
Die Mehrstellen werden zum Stellenplan 2020 eingerichtet. Bis zum
Inkrafttreten des Stellenplans 2020 wird die Verwaltung beauftragt, die
entsprechenden Stellen intern zur Verrechnung zur Verfügung zu stellen.
Zur Finanzierung der Personalaufwendungen wird in 2019 ein Betrag von 464.800,00 EUR im Wege einer Sollumbuchung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in die Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen umgeschichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.