Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rat nimmt das Konzept zur Ausweitung des Angebotes und der finanziellen Aufwertung der Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung.

2.    Für die diesbezügliche Finanzierung beschließt er die im Hpl. 2019 im TP 0415 Rheinische Musikschule bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR p.a. freizugeben.

3.    Der Rat stimmt der Einrichtung von sieben weiteren Planstellen in der Entgeltgruppe 9b für die Rheinische Musikschule im Rahmen der aufgezeigten Finanzierungmöglichkeiten und entsprechend dem vorliegenden Konzept zu.

Die Mehrstellen werden zum Stellenplan 2020 eingerichtet. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2020 wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Stellen intern zur Verrechnung zur Verfügung zu stellen.

Zur Finanzierung der Personalaufwendungen wird in 2019 ein Betrag von 464.800,00 EUR im Wege einer Sollumbuchung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in die Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen umgeschichtet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.