Nachtrag: 24.01.2019
Sitzung: 28.01.2019 BV4/0041/2019
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4249/2018
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke
Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschlüsse vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016
und vom 18.12.2018, Vorlage-Nr. 2788/18) erstellten Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und
Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das
Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird
um die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ (Anlage 1) fortgeschrieben.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzliche
Einzelmaßnahme für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, die in
der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage
2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine
potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung der Maßnahme steht
unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie einer
erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Der
zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven
Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“,
3,7 Mio. Euro. Die Maßnahme soll bis 2023 im Sozialraum „Bickendorf, Westend
und Ossendorf“ umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme werden in der
Haushaltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung
unter der Finanzstelle 1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz veranschlagt.
Die Planungskosten werden in 2019 budgetneutral im Rahmen einer APL zur
Verfügung gestellt (Session Nr. 2423/2018).
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen
investiven Maßnahme (Anlage 1) im Sozialraum „Bickendorf, Westend und
Ossendorf“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeption, soweit im weiteren
Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der
Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der Rat verzichtet auf die
nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.
4.
Der Rat nimmt die in Anlage 3 tabellarisch aufgeführten
Anpassungen des vom Rat im September 2017 beschlossenen Einzel-ISEKs
(Vorlage-Nr. 2481/2017), die notwendig wurden,
- da durch eine Richtlinienänderung sowie
die neue Schwerpunktsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des
ESF während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnahmen die
Fördergrundlage weggefallen ist,
- um den städtebaulichen Ansatz zu stärken
und dabei ein angemessenes Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven
Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen,
- um die Erreichung der im ISEK
festgelegten Ziele sicherstellen zu können,
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung laufend alle
Fördermöglichkeiten zur weiteren Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenprogramms
für „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt