Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschlüsse vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016 und vom 18.12.2018, Vorlage-Nr. 2788/18) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird um die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ (Anlage 1) fortgeschrieben.

 

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzliche Einzelmaßnahme für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten.                                            Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“, 3,7 Mio. Euro. Die Maßnahme soll bis 2023 im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme werden in der Haushaltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung unter der Finanzstelle 1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz veranschlagt. Die Planungskosten werden in 2019 budgetneutral im Rahmen einer APL zur Verfügung gestellt (Session Nr. 2423/2018).

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven Maßnahme (Anlage 1) im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeption, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.

4.    Der Rat nimmt die in Anlage 3 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im September 2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 2481/2017), die notwendig wurden,

  1. da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue Schwerpunktsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage weggefallen ist,
  2. um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein angemessenes Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen,
  3. um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu können,

zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung laufend alle Fördermöglichkeiten zur weiteren Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ zu prüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt