Nachtrag: 24.01.2019
Sitzung: 31.01.2019 BV5/0035/2019
Zusatz: Vorberatung im Verkehrsauschuss erfolgt ist
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2020/2018
Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt
zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der
Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines
Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius
von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend
abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im
öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen
Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
- Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580
Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.