Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:

 

  1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht.

 

  1. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.

 

  1. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.

 

  1. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.