Beschluss:
1.
Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschlüsse vom 20.12.2016,
Vorlage-Nr. 2899/2016 und vom 18.12.2018, Vorlage-Nr. 2788/18) erstellten
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend
und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das
Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird
um die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ (Anlage 1) fortgeschrieben.
2. Der Rat beschließt die
Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzliche Einzelmaßnahme für
den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, die in der Kosten- und
Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt
die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung
dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt
der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie einer erzielten
Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten.
Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven
Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“,
3,7 Mio. Euro. Die Maßnahme soll bis 2023 im Sozialraum „Bickendorf, Westend
und Ossendorf“ umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme werden in der
Haushaltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung
unter der Finanzstelle 1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz veranschlagt.
Die Planungskosten werden in 2019 budgetneutral im Rahmen einer APL zur
Verfügung gestellt (Session Nr. 2423/2018).
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung der zusätzlichen investiven Maßnahme (Anlage 1) im Sozialraum
„Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeption,
soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund
laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der
Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse
und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.
4.
Der Rat nimmt die in Anlage 3 tabellarisch aufgeführten
Anpassungen des vom Rat im September 2017 beschlossenen Einzel-ISEKs
(Vorlage-Nr. 2481/2017), die notwendig wurden,
- da durch eine
Richtlinienänderung sowie die neue Schwerpunktsetzung des Landes
Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF während der Projektlaufzeit für
vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage weggefallen ist,
- um den städtebaulichen
Ansatz zu stärken und dabei ein angemessenes Verhältnis von
städtebaulichen nachrangigen konsumtiven Maßnahmen zu
städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen,
- um die Erreichung der
im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu können,
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
laufend alle Fördermöglichkeiten zur weiteren Umsetzung des beschlossenen
Maßnahmenprogramms für „Bickendorf, Westend und
Ossendorf“ zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.