Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 108a GO NRW
– Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten Herrn Heiko Seifert
als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH.
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der
Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in
der die Mitglieder entsandt werden. Die Bestellung endet in jedem Fall mit dem
Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zur KölnBäder GmbH.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.