Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des
Kalscheurer Wegs, südlich und östlich der Siedlergenossenschaft am Kalscheurer
Weg mit den Flurstücksnummern 2314/8, 911, 416/70 und 735 (Flur 55, Gemarkung
Rondorf) —Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am
Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock— einzuleiten mit dem Ziel, die Fläche
als Wohnbaufläche festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung Bezirksvertretung
2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.