Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung
Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld —
einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und
Geschäftsgebäude festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
-geschoben auf die Sitzung am 11.03.2019, nach Beratung im Rahmenplanungsbeirat am 26.02.2019-