Beschluss:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingabe.

 

Die Festlegung der Belegung der Unterbringungsstandorte Eckdorfer Straße 9 und Pingsdorfer Straße 10 in Raderthal obliegt als ordnungsbehördliche Aufgabe der Oberbürgermeisterin als Ordnungsbehörde, vertreten durch das Amt für Wohnungswesen. Eine Bürgerbeteiligung an der hoheitlichen Belegungsentscheidung ist gesetzlich nicht vorgesehen und muss sich daher auf Anregungen beschränken.

 

Die Beschlussvorschläge werden daher abgewiesen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig