Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Nicht anwesend: Hr. Lhotka (CDU), Hr. Schüler (Grüne)